Ich will euch das nicht vorenthalten.
Wurd nachm SummerJam beim schwarzfahrn erwischt da mir ja meine Geldbörse entwendet wurde.
Daraufhin habe ich eine Stellungnahme zu dem Vorfall gefaxt, dem ich die Anzeige bei der Polizei beifügte um zu erreichen, das die Bahn einsieht, das ich keine Möglichkeit hatte mir n Ticket zu kaufen. Nach n halben Jahr hat ich mit der Sache schon abgeschlossen bis pünktlich zum neuem Jahre ein Brief von der Bahn bei mir ankam. Forderung: Nachzahlung des Tickets + Mahngebühr von 7€
Gut dacht ich mir, schreibste ma ne schöne E-mail die dieses "Versehen" aufklärt.
Betreff: Fahrpreisnacherhebung vom 08.07.07
Aktenzeichen: 40 0724 052639 3-05
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 03.01.08 erhielt ich ihren Brief bezüglich einer Fahrpreisnacherhebung vom 08.07.07.
Gestern, am 07.01.08 habe ich ihren Überweisungsträger abgeschickt. Sicherlich handelte es sich um ein Versehen Ihrerseits das sie zusätzlich zum Fahrpreis von 9,30€ eine Mahngebühr von 7€ veranschlagten.
Da ich sie gestern telefonisch nicht erreichen konnte, und sie auch jetzt erst auf meine gefaxte Stellungnahme (versand ende Juli) zum 1. mal reagierten, habe ich mir die Freiheit genommen nur den Betrag von 9,30€ zu überweisen.
Eine Mahngebühr wird meines Erachtens nur fällig, wenn ich auf ihre erste Zahlungsaufforderung nicht reagiere. Da ihr Brief vom 02.01.08 das erste Schriftstück ist das ich von ihnen erhalte, sehe ich keinen Grund ihre fällige Mahngebühr von 7€ zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
P.Bell
Velbert, den 08.01.08
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Aber wir kennen sie ja, die gute alte g e m ü t l i c h e Baaaaaahhhnnn.